Weitergewährung des Gründungszuschusses (Phase 2)
9 weitere Monate × 300 € — steuerfrei · Unser Service: 79 € zzgl. MwSt.
Nach Ablauf der ersten 6-monatigen Förderphase können Sie eine Weitergewährung beantragen — 9 zusätzliche Monate à 300 € Sozialversicherungspauschale, ebenfalls steuerfrei. Wir bereiten Ihren Antrag formgerecht vor und begleiten den Prozess.
Voraussetzungen für Phase 2
- Erfolgreicher Bezug von Phase 1 (die ersten 6 Monate)
- Fortbestand der hauptberuflichen Selbstständigkeit
- Intensive Geschäftstätigkeit in den ersten 6 Monaten — nachweisbar durch Umsätze, Verträge, Auftragslage
- Aktualisierte BWA bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Begründung für die fortbestehende Tragfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Weitergewährung (Formular der Agentur für Arbeit)
- Tätigkeitsnachweis (z. B. Rechnungsübersicht der ersten 6 Monate)
- Aktualisierte Umsatz- und Liquiditätsplanung
- BWA / Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Bei Bedarf: ergänzende fachkundige Stellungnahme
So läuft es ab
- Kontakt aufnehmen: Telefon · E-Mail · WhatsApp
- Unterlagen einreichen per E-Mail
- Prüfung & Aufbereitung — wir bereinigen den Antrag, fügen relevante Belege bei
- Einreichung bei der zuständigen Agentur für Arbeit
- Begleitung bei Rückfragen bis zur Bewilligung
Wichtige Frist
Die Weitergewährung muss spätestens am Ende des 6. Monats der ersten Förderphase beantragt sein, damit die Förderung lückenlos weiterläuft. Wir empfehlen, spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Phase 1 mit der Vorbereitung zu beginnen.
