Gründertisch - Existenzgründung und Beratung Berlin

Neustarthilfe für Soloselbständige von der Bundesregierung

Soloselbständige, die Corona- bedingt Umsatzeinbußen erzielen und keine Fixkosten in der vorher geltenden Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben, können einmalig eine Neustarthilfe beantragen.

Kreis der Antragsberechtigten:

  • Selbständige Tätigkeit im Haupterwerb
  • Keine Angestellten (es sei denn als 1 Mann/Frau GmbH; 1 Mann/Frau UG)
  • Beim Finanzamt mit Steuernummer und DE-Steuernummer gemeldet
  • Geschäftstätigkeit wurde vor dem 1.5.2020 begründet

Nicht antragsberechtigt sind solche Soloselbständigen, die in einem Insolvenzverfahren sich befinden.

Höhe des Zuschusses an die Antragsberechtigten:

  • Maximal € 7.500, - werden ausgezahlt

Bedingungen an die Auszahlung:

  • Mehr als 60% Umsatzrückgang im Vergleich zu einem Referenzzeitraum
  • Als Zeitraum Berechnung dient der 1.1.2021 – 30.06.2021; als Referenzzeitraum das Jahr 2019
  • Referenzumsatz 6-facher durchschnittlicher Umsatz 2019
  • Berechnungshilfe; siehe separater Download unter Gründertisch

 

Auszahlung und Abrechnung der Neustarthilfe:

  • Neustarthilfe wird einmalig gezahlt
  • Ist ein Zuschuss und u.U. nicht rückzahlbar
  • Anteilige Rückzahlung, wenn der Umsatzrückgang real nicht dem im Antrag angegeben Rückgang entspricht
  • Abrechnung der Neustarthilfe nach Ablauf des Zeitraums (nach dem 30.06.2021)
  • Keine Anrechnung auf Leistungen nach ALG I oder ALG II
  • Neustarthilfe ist im Rahmen der Einkommenssteuerklärung zu versteuern   

Was benötigen wir von Ihnen:

  • Ihre Umsätze 01/2021 – 06/2021
  • Ihre Umsätze 01/2019 – 06/2019 als Referenzumsatz
  • Ihr Elster Zertifikat

 

Was erhalten Sie von uns:

  • Hilfe bei der Beantragung der Neustarthilfe
  • Berechnung und Abrechnung der Neustarthilfe
  • Überblick und Beratung zu anderen möglichen Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder

Was kostet Sie unsere Unterstützung:

  • Kosten für Sie 149,- € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer