Der Berliner Senat hat Donnerstagabend ein Zuschussprogramm für Kleinst- und Solounternehmen beschlossen:
Wenn Sie ein Kleinst- oder Solounternehmen sind (Gewerbe oder auch Freiberuflich) können Sie von diesen Zuschüssen profitieren. Zuschüsse sind einmalige Mittel des Berliner Senats (ohne Rückzahlungsverpflichtung), um die Liquidität von Kleinst- und Sollunternehmen über einen begrenzten Zeitraum zu sichern.
Die Rahmenbedingungen werden bis zum 27.3.2020 konkretisiert.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und Dokumentation/Einreichung der notwendigen Unterlagen sowie evtl. notwendiger Liquiditätsberechnungen, wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind.