Beratungskosten können ab dem 01.04.2020 für die Beratung bis zu 100% bezuschusst werden - ohne Vorfinanzierung.
Beratende, die beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet sind, können für ihre Beratungleistung einen 100 %igen Zuschuss beantragen. Die Beratung ist auf Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, ausgerichtet und kann mit einem Honorar in Höhe von max. 4.000 kEuro bezuschusst werden.
Voraussetzung
Negative wirtschaftliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise.
Eigenanteil
Lediglich die Umsatzsteuer muss vom Unternehmen bezahlt werden. Das Beratungshonorar erhält der Beratende direkt vom BAFA.